Service | Waffenrecht & Altersnachweis

Wir liefern grundsätzlich nach den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

(1) Bitte beachte, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von Artikeln die dem Waffengesetz unterliegen vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da der Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir dich darauf hinweisen, dass du uns keine Kopie des neuen Personalausweises (Personalausweis im Scheckkartenformat) senden darfst.

(2)Darüber hinaus werden diese Bestellungen ausschließlich über den von DHL/Deutsche Post angebotenen Service "Eigenhändig" verarbeitet. Damit stellen wir sicher, dass die bestellte Ware ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben werden kann.

Wir bitten dies zu beachten.

Führverbot § 42 a WaffG
Folgende Artikel fallen unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit):

1. Nachbildungen und Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen, das heißt auch Softairwaffen)

2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen
a) für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
b) für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
c) für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)

Das Waffengesetz finden Sie hier : http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html