Teilnahmebedingungen WhatsApp Gewinnspiel/Raffle

Teilnahmebedingungen WhatsApp Gewinnspiele/Raffle

Soweit es sich um ein WhatsApp-Gewinnspiel oder -Raffle handelt, gilt Folgendes: sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters bereitgestellt. WhatsApp steht in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsern, unterstützen oder organisieren dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber WhatsApp.

§1 Gewinnspiel/Raffle

(1) Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels/Raffles ist unmittelbar dem Gewinnspiel zu entnehmen.

(2)  Der Gewinnspielmechanismus wird einschließlich der Teilnahmemöglichkeit unmittelbar bei dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels beschrieben.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Antworten/Posts/Kommentare/Likes/etc., die nicht innerhalb des Aktionszeitraums abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten ist der Veranstalter nicht verantwortlich.

§2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind – soweit nicht anders angegeben – Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 16 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern davon abweichend Minderjährigen die Teilnahme ausdrücklich gestattet ist, bedürfen diese der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.
Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige, deren Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen ist, findet nicht statt.

(2) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.

(3) Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß § 3 (2) auszuschließen.

§3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter und Angehörige der 43einhalb GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.

§4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

(1) Während des Aktionszeitraumes kann der Teilnehmer durch das anklicken des Links in der weitergeleiteten Nachricht durch einen Dritten teilnehmen. Sämtliche Preise werden auf der Gewinnspielseite vorgestellt. Der/die Gewinner wird/werden am Ende des Aktionszeitraums unter allen Teilnehmern per Los bestimmt.

Von diesem Gewinnspielmechanismus abweichende Teilnahmemöglichkeiten, Teilnahmeregeln, Gewinnerziehungen etc. werden dem Teilnehmer unmittelbar bei der Teilnahmemaske zum Gewinnspiel erklärt. In einem solchen Fall gelten – soweit dort nicht anders beschrieben – ausschließlich diese abweichenden Regelungen.

(2) Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über WhatsApp benachrichtigt. Die Abwicklung der Gewinnübergabe erfolgt sodann im direkten Kontakt zwischen Gewinner und Veranstalter gemäß den nachstehenden Bedingungen zu Gewinnbenachrichtigung und Verfall des Gewinns in §§ 4 und 5.
Jeder Gewinner muss sich dann innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung über eine private Nachricht innerhalb von WhatsApp bei dem Veranstalter mit seinem richtigen Namen melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn.

(3)  Die Sachpreise werden vom Veranstalter oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

(6) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).

(7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.

(9) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

§5 Verfall des Gewinns

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, wird in diesen Fällen per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

§6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§7 Datenschutz

(1) Für die Teilnahme am Gewinnspiel unerlässlich, sich in der Teilnahmemaske des Gewinnspiels unter Angabe verschiedener Daten (nachfolgend auch “Registrierungsdaten” genannt) für das entsprechende Gewinnspiel zu registrieren.

(2)  Ein Anspruch auf Registrierung für das Gewinnspiel oder die Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

(3)  Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.

(4) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen ersichtlich.

§8 Widerruf

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@43einhalb.com die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

§9 Haftung

(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(3) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§10 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

 

Kontaktdaten des Anbieters

43einhalb GmbH
Peterstor 7
36037 Fulda
Telefon: +49 661 3605693
E-Mail: info@43einhalb.com

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